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ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN |
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Die AGB sind Grundlage aller
Kaufverträge. Sie sollen vor Vertragsunterzeichnung von beiden
Parteien zur Kenntnis genommen werden. § 1 Urheberrecht 1.1 Urhebererklärung Die Künstlerin / Der Künstler / Die Künstlergruppe versichert, dass sich das Werk in ihrem/seinem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist. Sie/Er versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihr/ihm ist. 1.2 Nutzung und Verwertung Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit Zustimmung der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe erlaubt und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck. Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart – keine Verwertungs- oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen. 1.3 Namensnennung Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name der Künstlerin / des Künstlers/ der Künstlergruppe (Urheberin/Urheber) zu nennen. 1.4 Angemessene Vergütung
Für jede Nutzung oder Verwertung des
Werkes hat die Künstlerin / der Künstler / die Künstlergruppe
Anspruch auf angemessene Vergütung 1.5 Veröffentlichungen
Sämtliche Abbildungen,
Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen des
Einverständnisses der Urheberin / des Urhebers. 1.6 Folgerecht/Zugangsrecht Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar der Künstlerin / dem Künstler / der Künstlergruppe das Werk vorübergehend zur Nutzung (z. B. für Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu überlassen.
§ 2 Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien 2.1 Übergabe des Werkes Die Künstlerin / Der Künstler / Die Künstlergruppe ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten Termin, in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu übergeben. 2.2 Haftung Die Künstlerin / Der Künstler / Die Künstlergruppe haftet nur für Schäden, die sie/er oder ihre/seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. 2.3 Versicherungen Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert und ist von der Künstlerin / dem Künstler / der Künstlergruppe und der Nutzerin / dem Nutzer einvernehmlich festzulegen. Die Nutzerin / Der Nutzer trägt die Kosten der anfallenden Versicherungen in voller Höhe. 2.4 Transport/Transportversicherung Die Kosten für den sachgemäßen Transport des Werkes sowie deren Versicherung (»von Nagel zu Nagel«) sind in voller Höhe von der Nutzerin / dem Nutzer zu übernehmen. 2.5 Garantie/Wartung/Reparatur
Garantieleistungen der Künstlerin /
des Künstlers / der Künstlergruppe für die künstlerische Gestaltung
sind ausgeschlossen, 2.6 Vernichtung/Zerstörung/Diebstahl/Beschädigung/witterungsbedingte Schädigung Die Nutzerin / Der Nutzer trifft alle erforderlichen, technisch möglichen und zumutbaren Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. am Werk zu verhindern. Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist die Nutzerin / der Nutzer bzw. die Eigentümerin / der Eigentümer verpflichtet, die Künstlerin / den Künstler / die Künstlergruppe unverzüglich zu unterrichten; das Recht der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe zur Geltendmachung eines Schadenersatzes wird hierdurch nicht berührt. 2.7 Beabsichtigte Vernichtung durch die Eigentümerin / den Eigentümer Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist die Eigentümerin/der Eigentümer verpflichtet, die Künstlerin / den Künstler / die Künstlergruppe vorab zu unterrichten und mit ihr/ihm eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, z. B. das Werk kostenfrei zurückzugeben. 2.8 Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen der
Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe werden von der
Nutzerin / dem Nutzer gesondert vergütet. 2. 9 Rückgabe des Werkes Wird das Werk der Nutzerin / dem Nutzer nur vorübergehend überlassen, so ist sie/er verpflichtet, es nach Vertragsende unverzüglich und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der Verlängerung fällig.
§ 3 Zahlungsbedingungen 3.1 Zahlungsfrist Sämtliche Ansprüche der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe auf Zahlung sind fällig je zur Hälfte bei Vertragsabschluss und bei Erbringung der von der Künstlerin / vom Künstler / der Künstlergruppe geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen. 3.2 Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Gesamtpreises als auch der Vergütungen für zusätzliche Leistungen der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe verbleibt das Kunstwerk im Eigentum der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe. 3.3 Minderung der Vergütungen »Nichtgefallen« der Ausführung des Werkes der Künstlerin / des Künstlers / der Künstlergruppe, eines Auftrages oder einer Präsentation kann nicht zu einer Minderung der Vergütungen führen.
§ 4 Aufhebung und Kündigung von Verträgen 4.1 Form Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form. 4.2 Aufhebung/Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer
Im Falle der Aufhebung/Kündigung
durch die Nutzerin / den Nutzer wird ein Honorar für die nicht zur
Nutzung übernommene Arbeit fällig; |